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Hertensteiner Programm


der Europaeischen Foederalisten vom 21.9.1946



II.14 Das Hertensteiner Programm der Europaeischen Foederalisten, 1946



Das Hertensteiner Programm wurde vom 14. bis 21. September 1946 in Bern und in Hertenstein am Vierwaldstaettersee (Schweiz) auf der Konferenz von Vertretern aus 12 europaeischen Laendern (Belgien, England, Frankreich, Griechenland, Holland, Italien, Liechtenstein, Polen, Oesterreich, Schweiz, Spanien, Ungarn) und den USA ausgearbeitet. Die Delegierten waren zumeist von nationalen europaeischen Einigungsbewegungen entsandt. Die Ziele waren hochgesteckt. Es war von einer Europaeischen Gemeinschaft (Union) im Rahmen einer Weltunion die Rede.
In einem Aktionsprogramm einigten sich die Delegierten auf den Zusammenschluss aller europaeischen Einigungsbewegungen in einer "Aktion Europa-Union" (am 17. 12. 1946 wurde in Paris der Zusammenschluss der Aktion Europa-Union und der Weltfoederalisten zur "Union Européenne des Fédéralistes" beschlossen).

Die zwoelf Punkte des Aktionsprogramms (siehe unten) waren vor allem auf den Schutz der Menschenrechte und gegen die faschistischen Ideologien gerichtet. Auch sollte nationaler Protektionismus ausgegrenzt und die bis dahin unsichere Lage Deutschlands als Staat und Nation gefestigt und verbessert werden. Deutlich erkennbar gefordert wird in diesen zwoelf Punkten,

  • dass die geforderte Europaeische Union foederativen Charakter in allen Bereichen haben sollte (Ziffer 1, 2, 4, 12),
  • dass keine neue Weltmacht entstehen soll (Ziffer 9, vgl. auch die Erklaerung der Staats- und Regie-rungschefs der Gemeinschaft auf der Konferenz von Kopenhagen vom 15. Dezember 1973 und die Praeambel zum EUV),
  • dass der Beitritt zur Union allen Staaten mit europaeischer "Wesensart" gemaess Ziffer 5 offen stehen soll (vgl. auch Art 49 EUV),
  • dass ein gemeinschaftliches Gericht zur Streitschlichtung errichtet werden soll (Ziffer 2, vgl. Fuenfter Teil, Titel I, Kapitel 1, Abschnitt 4 EGV),
  • dass die Grund- und Freiheitsrechte in einer "Erklaerung der Europaeischen Buergerrechte" festgelegt werden sollen (Ziffer 6) und ein Beitritt zur Union die Anerkennung dieser Grundrechte voraussetzt (vgl. auch Praeambel zum EGV und Art 309 Abs. 2 EGV),
  • dass die Eigenart der verbundenen Voelker unbedingt gewahrt werden muss (Ziffer 11, vgl., z.B. Art 151 Abs. 2 EGV u.a.).

Der Vergleich dieser zwoelf Punkte mit den 1951 / 1957 ausgearbeiteten Gemeinschaftsvertraegen bzw. dem Unionsvertrag und den Erklaerungen der Staats- und Regierungschefs ergibt, das alle 1946 im Aktionsprogramm geforderten Punkte in den Gemeinschaftsvertraegen bzw. Unionsvertrag enthalten sind.

Die unten angefuehrten zwoelf Punkte des Aktionsprogramms der "Aktion Europa-Union" wurde entnommen aus: Die Friedens-Warte, "Die Aktion Europa-Union", S 68 bis 70, 1946, Heft 1. Die Rechtschreibung, die Seitenformatierung und das Schriftbild wurde veraendert bzw. korrigiert. Der Zusammenschluss aller europaeischen Einigungsbewegungen zu einer Aktion Europa-Union forderte folgende grundsaetzlichen Bedingungen und Voraussetzungen fuer eine Europaeische Union:

Die Konferenz wurde vom Willen beherrscht, einen vernuenftigen Weg zu finden, um eine auf foederativer Grundlage zu schaffende europaeische Gemeinschaft als Bestandteil einer Weltunion zu befaehigen, sowohl dem nationalistischen Machtrausch wie dem wirtschaftlichen Nationalismus erfolgreich entgegenzuwirken.
In prachtvoller Geschlossenheit einigte sich die Konferenz auf das folgende Aktionsprogramm und auf den Zusammenschluss aller europaeischen Einigungsbewegungen in einer Aktion Europa-Union. Das Aktionsprogramm hat folgenden Wortlaut:


Ziffer 1Eine auf foederativer Grundlage errichtete europaeische Gemeinschaft ist ein notwendiger und wesentlicher Bestandteil jeder wirklichen Weltunion.
Ziffer 2Entsprechend den foederalistischen Grundsaetzen, die den demokratischen Aufbau von unten nach oben verlangen, soll die europaeische Voelkergemeinschaft die Streitigkeiten, die zwischen ihren Mitgliedern entstehen koennten, selbst schlichten.
Ziffer 3Die Europaeische Union fuegt sich in die Organisation der Vereinten Nationen ein und bildet eine regionale Koerperschaft im Sinne des Art. 52 der Charta.
Ziffer 4Die Mitglieder der Europaeischen Union uebertragen einen Teil ihrer wirtschaftlichen, politischen und militaerischen Souveraenitaetsrechte an die von ihnen gebildete Foederation.
Ziffer 5Die Europaeische Union steht allen Voelkern europaeischer Wesensart, die ihre Grundgesetze anerkennen, zum Beitritt offen.
Ziffer 6Die Europaeische Union setzt die Rechte und Pflichten ihrer Buerger in der Erklaerung der Europaeischen Buergerrechte fest.
Ziffer 7Diese Erklaerung beruht auf der Achtung vor dem Menschen in seiner Verantwortung gegenueber den verschiedenen Gemeinschaften, denen er angehoert.
Ziffer 8Die Europaeische Union sorgt fuer den planmaessigen Wiederaufbau und fuer die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit, sowie dafuer, dass der technische Fortschritt nur im Dienste der Menschheit verwendet wird.
Ziffer 9Die Europaeische Union richtet sich gegen niemand und verzichtet auf jede Machtpolitik, lehnt es aber auch ab, Werkzeug irgend einer fremden Macht zu sein.
Ziffer 10Im Rahmen der Europaeischen Union sind regionale Unterverbaende, die auf freier Uebereinkunft beruhen, zulaessig und sogar wuenschenswert.
Ziffer 11Nur die Europaeische Union wird in der Lage sein, die Unversehrtheit des Gebietes und die Bewahrung der Eigenart aller ihrer Voelker, grosser wie kleiner, zu sichern.
Ziffer 12Durch den Beweis, dass es seine Schicksalsfragen im Geiste des Foederalismus selbst loesen kann, soll Europa seinen Beitrag zum Wiederaufbau und zu einem Weltbund der Voelker leisten.

Die Konferenz erkennt einmuetig die zentrale Bedeutung des Deutschlandproblems und stellt hierzu fest, "dass das deutsche Problem geloest werden muss, ohne in die Kleinstaaterei zu verfallen und ohne ein Aufkommen eines " 4. Reiches " zu gestatten. Sie glaubt, dass der Kampf gegen die Missstaende und die Verzweiflung in Deutschland Europa eine Kollektivverantwortung auferlegt. Sie verlangt, dass gleichzeitig die Staatsstellen fuer Planwirtschaft und Wiederaufbau, wie sie in verschiedenen europaeischen Laendern bestehen, sich mit deutschen Experten ueber die Ausarbeitung eines Planes des materiellen Wiederaufbaues in Deutschland im Rahmen einer europaeischen Rekonstruktion verstaendigen. Sie fordert in kuerzester Frist die Aufhebung der Schranken, die den geistigen Kontakt zwischen den Voelkern deutscher Zunge und den uebrigen europaeischen Staaten verhindern und die den Nationalismus foerdern."

(entnommen aus: Anton Schaefer, Verfassungsentwuerfe zur Gruendung einer Europaeischen Union, 1923 - 2004, CD-ROM, Edition Europa Verlag, S 66 f).
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Aktualisiert: 31.03.2015
Seite erstellt: 01.08.2006
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