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Immanuel Kant


» ZUM EWIGEN FRIEDEN «



211 Jahre nach der Vision von Immanuel Kant



Die Grundidee Immanuel Kants wurde im Voelkerbund, der UNO, OECD, KSZE etc. etc. und auch in den Europaeischen Gemeinschaften verwirklicht. Er ging davon aus, dass das dem allgemeinen menschlichen Handeln das Recht als Idee zu Grunde liegen und das politische Handeln von der Humanitaet gepraegt sein muss.

Das von Kant 1795 veroeffentlichte Werk, » Zum ewigen Frieden «, war nach der Erstauflage schnell vergriffen und ist bis heute das meistbekannte und meistgelesene Werk dieses grossen (Rechts-)Philosophen.

Kant geht von der Praemisse aus, dass der Krieg der eigentliche "Urzustand" ist und der Friede zwischen den Menschen erarbeitet und gestiftet werden muss. Fuer den Frieden muessen alle aktiv beitragen und die Politik muss auf die friedliche Konfliktloesung verpflichtet werden.

Er geht in seiner Schrift (erster Abschnitt) von sechs Vorbedingungen (Praeliminarartikel) aus (Kurzfassung):


  1. Kein Friedensschluss unter geheimen Vorbehalt einer Revanche,
  2. Kein Gebietserwerb fuer Staaten von anderen Staaten durch Kauf, Tausch, Erbschaft oder Schenkung,
  3. keine stehenden Heere,
  4. keine Staatsschulden zur Ruestungszwecken,
  5. keine Einmischung von Staaten in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten,
  6. Anstand und gegenseitiges Vertrauen auch im Kriegszustand zwischen den Staaten, so dass ein spaeterer Friede noch moeglich ist.

Im zweiten Abschnitt zeigt Kant die Bedingungen fuer einen dauerhaften Frieden auf:

  1. Staaten sollen republikanisch organisiert sein. Republikanisch bedeutet dabei fuer Kant, dass der Staat nicht despotisch aufgebaut ist.
  2. Das Voelkerrecht soll die Grundlage fuer die zwischenstaatliche Friedensordnung sein. Die Souveraenitaet der Staaten kann und muss durch die Herrschaft des Rechts eingegrenzt werden, damit keine Anarchie, die der Urzustand ist, herrschen kann.
  3. Jeder Mensch hat das Recht, sich in einem ordentlichen Verfahren zu verantworten und seine Rechte einzufordern, auch gegenueber Staaten, deren Buerger er nicht ist.

Der oben angefuehrte 2. Artikel wurde deswegen im besonderen beruehmt, weil Kant darin die Gruendung einer Weltorganisation (nicht Weltstaat) fordert, die alle Staaten der Erde umfasst um Rechtssicherheit und damit den Frieden dauerhaft zu gewaehrleisten.

Den kriegerischen Absichten der Staaten steht der "Handelsgeist" entgegen, der nach Kant dafuer sorgt, dass frueher oder spaeter jedes Volk aus Eigennutz auf kriegerische Mittel verzichtet, um den Handel nicht zu beeintraechtigen. Daraus entspringe aber wiederum die Notwendigkeit, einander zu beachten und zu achten und den Frieden aufrecht zu erhalten.

Der Besitz der Gewalt verdirbt nach Kant das freie Urteil der Vernunft, weswegen er den Philosophen neben den Machthaber stellen will, damit der Philosoph diesen beeinflussen kann und damit er seine Handlungen dem "Recht der Menschen" unterwirft.
Dabei soll aber der Herrscher nicht Philosoph und der Philosoph nicht Herrscher sein.

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Aktualisiert: 31.03.2015
Seite erstellt: 01.08.2006
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